Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie an der Infothek des Bürgerbüros. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

    • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
    • die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen
    • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

    Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

    Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infothek Bürgerbüro - Telefonzentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-104

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Coesfeld - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541/18-0

    E-Mail: elterngeld@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse, den wir für Sie an der Infothek des Bürgerbüros bereithalten

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de