Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

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    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 24

    10117 Berlin

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rhein-Sieg-Kreis - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 10

    53757 St. Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241/13-0

    E-Mail: elterngeldstelle@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Controlling und Administration, Schutzangebote für Frauen, Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 10

    53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Für die Beantragung brauchen Sie

    • Elterngeldantrag (von beiden Elternteilen zu unterschreiben)
    • Original-Geburtsbescheinigung für Elterngeld
    • Im Falle einer Frühgeburt: Bescheinigung einer Hebamme, eines Entbindungshelfers oder ärztliches Zeugnis und Kopie des Mutterpasses
    • Endgültiger Mutterschaftsgeldnachweis von der Krankenkasse
    • Bescheinigung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • Bei Beamtinnen endgültige Bestätigung des Dienstherrn über die Mutterschutzfrist und eine Gehaltsabrechnung aus dem Zeitraum der Schutzfrist
    • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis)

    Bei nichtselbständiger Tätigkeit

    • Gehaltsabrechnungen für 12 Kalendermonate vor der Schutzfrist oder
    • Gehaltsabrechnungen für 12 Kalendermonate vor der Geburt

    Bei selbstständiger Tätigkeit

    • Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/Gewinn- und Verlustrechnung
    • Erklärung für Selbstständige

    Bei Zusammentreffen nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit

    • Steuerbescheid/Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr vor der Geburt des Kindes
    • Erklärung für Selbstständige
    • Gehaltsabrechnungen des Jahres vor der Geburt

    Besonderheit ab 1. September 2021:
    Ist der steuerliche Gewinn aus selbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr vor der Geburt kleiner als durchschnittlich monatlich 35,00 Euro und im Geburtsjahr bis zum Monat vor der Geburt kleiner als durchschnittlich monatlich als 35,00 Euro kann ein Antrag gestellt werden, dass nur das Einkommen aus der nichtselbständigen Tätigkeit aus den 12 Kalendermonaten vor der Geburt bzw. vor der Schutzfrist zur Bemessung herangezogen werden soll.

    Die Prüfung erfolgt in jedem Kalenderjahr gesondert.

    Dem entsprechenden Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Steuerbescheid/Gewinn-und Verlustrechnung für das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
    • Gewinn- und Verlustrechnung für das Geburtsjahr des Kindes bis einschließlich dem Monat vor der Geburt

    Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor der Geburt/bzw. Mutterschutzfrist

    Die vollständigen Antragsunterlagen sind an folgende Postadresse zu senden: Kreishaus Siegburg, Postfach 1551, 53705 Siegburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Anrechnung auf andere Sozialleistungen

    Beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300,00 (Basiselterngeld) bzw. 150,00 Euro (Elterngel Plus), als Einkommen angerechnet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Häufige Fragen zum Elterngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de