Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.

    Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden. 

    Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet:   0211 / 837-1912 

    Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

    Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung. 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_60aa866c17e183d3d86087c286d7652a

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Heinsberg - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452/13-0

    E-Mail: info@Kreis-Heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Elterngeld/Elternzeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
    • Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
    • bei Selbständigen gelten Besonderheiten. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • Wohnsitz in Deutschland
    • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
    • das Kind wird selbst betreut und erzogen
    • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit beim Bezug des Elterngeldes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Elterngeld kann maximal für 3 Monate rückwirkend bewilligt werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Für Geburten ab 01.September 2021 gelten neue Antragsformulare (siehe Downloads).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de