Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Was ist Elterngeld?

    Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. 

    Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

    Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: 

    1. Basiselterngeld
    2. ElterngeldPlus
    3. Partnerschaftsbonus

    Die Varianten können miteinander kombiniert werden.

    Basiselterngeld

    Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
    • Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
    • Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
    • Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
    • Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
    • Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

    ElterngeldPlus

    Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten. 

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
    • Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
    • Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
    • ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.

    Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.

    Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:

    • Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
    • So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.

    Wo kann ich Elterngeld beantragen?

    Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen. 

    Elterngeldstelle finden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7a5a42376c64612e5bfb515009fa3267

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Erft-Kreis - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271/83 0

    E-Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de