Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Das Wichtigste zuerst: Wir gratulieren Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes.

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten
    beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 
    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214/406-0

    E-Mail: elterngeld@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste - Abteilung 501

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Elterngeldantrag
      vollständig ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen Selbstständige und Alleinerziehende müssen ergänzend
      die Zusatzblätter "Erklärung für Selbstständige" beziehungsweise "Erklärung für Alleinerziehende" ausfüllen.
    • Original Geburtsurkunde für "Elterngeld"
    • Mutterschaftsgeld
      Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor- und nach Geburt des Kindes
    • Gehaltsabrechnungen (mit Einkommen vor Geburt)
      14 Gehaltsabrechnungen rückwirkend, beginnend ab dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt 
    • Gehaltsabrechnungen (anderes Elternteil) 
      12 Monate rückwirkend ab Geburtsmonat des Kindes
    • Selbstständige (Erklärung für Selbstständige)
      Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt des Kindes sollte dieser noch nicht vorliegen, Steuerbescheid des Vorjahres
    • Mischeinkünfte (Angestellt und Selbstständig)
      Hier gilt das komplette Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes:
      - alle Gehaltsabrechnungen aus Angestellten-Verhältnis
      - Steuerbescheid ein Jahr vor Geburt.
    • Alleinerziehende:
      - Erklärung für Alleinerziehende
      - negative Sorgeerklärung

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können den Antrag online oder schriftlich stellen.

    Online:
    Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular.

    Schriftlich:
    Bitte senden Sie  Anträge und Nachweise an:

    Stadt Leverkusen
    Elterngeldstelle
    Goetheplatz 1 - 4
    51379 Leverkusen

    Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach dem Nachnamen des Kindes richtet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de