Elterngeld
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Ansprechpartner
Kreis Wesel - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281/207-2070
E-Mail: elterngeldstelle@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- Original der Geburtsbescheinigung vom Standesamt
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Mutterschutzfrist (wenn der/die Antragsteller/in erwerbstätig war)
- Nachweis über nach der Geburt gezahltes Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse - sechs Wochen vor und acht / zwölf Wochen nach der Geburt) - und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss
- Bei Ausländern aus nicht EU-Ländern Kopie des letzten Aufenthaltstitels (Kopie des Passes)
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
- Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300,00 Euro monatlich.
- Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während des Elterngeldbezugs oder durch Mutterschutz).
- Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Renten), Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt.
- Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
- Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022