Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

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    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-1-2 Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Information Dinslaken | Information Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Wesel - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstraße 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281/207-2070

    E-Mail: elterngeldstelle@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Elterngeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • Original der Geburtsbescheinigung vom Standesamt
    • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Mutterschutzfrist (wenn der/die Antragsteller/in erwerbstätig war)
    • Nachweis über nach der Geburt gezahltes Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse - sechs Wochen vor und acht / zwölf Wochen nach der Geburt) - und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss
    • Bei Ausländern aus nicht EU-Ländern Kopie des letzten Aufenthaltstitels (Kopie des Passes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300,00 Euro monatlich.
    • Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während des Elterngeldbezugs oder durch Mutterschutz).
    • Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Renten), Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt.
    • Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
    • Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de