Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300,00 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Nähere Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie hier....
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Ansprechpartner
Stadt Krefeld - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02151/86-0
E-Mail: elterngeld@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (aus-schlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Links
- Datenschutzerklärung für den Antrag auf Elterngeld
- Häufig gestellte Fragen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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