Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.

    Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

    In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.

    Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76935a0363cc406f7562b56098412694

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab58e5df9114ffa0ae44b69332d9edd4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50588

    Fax: +49 201 88-50519

    E-Mail: elterngeld@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Essen - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestraße 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201/88-50588

    E-Mail: elterngeld@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50583

    Fax: +49 201 88-50510

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit

    Wichtige Informationen zum "ElterngeldPlus" finden Sie unter:

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de