Hebammenhilfe Gewährung

    Kontaktformular Hebammensuche

    Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft, während der Geburt und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Sie sind junge (werdende) Eltern und möchten eine Betreuung durch eine Hebamme? Über das Kontaktformular (siehe Online Services und Formulare) erreichen Sie eine Fachkraft, die Ihnen bei der Suche nach einer Hebamme hilft.

    Weitere Möglichkeiten Unterstützung bei der Hebammensuche zu bekommen, sind die Dortmunder Hebammen Hotline und das Dortmunder Hebammen Zentrum (siehe Informationsblätter).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dfc45953570c25dae115a7e0aa6658ad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Koordinationsstelle im Gesundheitsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Wall 9-11

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50- 23535

    Fax: +49 231 50- 23535

    E-Mail: 53koord@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig. 

    Voraussetzungen

    Wann habe ich Anspruch auf Hebammenhilfe?

    Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. 

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl.
    • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
    • Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
    • Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme klären.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.

    Weitere Informationen

    Wie läuft die Hebammenhilfe ab? Sie können sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden. Nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte rechnet Ihre Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Es können jedoch nur Leistungen abgerechnet werden, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Wann sollte ich mich um eine Hebamme kümmern? Je nachdem, wofür Sie eine Hebamme suchen, können Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Schwangerschaft aktiv werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Familienportal NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de