Kontaktformular Hebammensuche
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Sie sind junge (werdende) Eltern und möchten eine Betreuung durch eine Hebamme? Über das Kontaktformular (siehe Online Services und Formulare) erreichen Sie eine Fachkraft, die Ihnen bei der Suche nach einer Hebamme hilft.
Weitere Möglichkeiten Unterstützung bei der Hebammensuche zu bekommen, sind die Dortmunder Hebammen Hotline und das Dortmunder Hebammen Zentrum (siehe Informationsblätter).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Koordinationsstelle im Gesundheitsbereich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Voraussetzungen
Wann habe ich Anspruch auf Hebammenhilfe?
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Mutterschutzgesetz
- §§ 24 c, d, f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 134 a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Gemeinsames Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (GR v. 6.12.2017-II)
- Hebammenhilfevertrag und Vergütungsvereinbarung
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Sonstige Leistungen
- § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- § 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Entbindung
- § 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Versorgung mit Hebammenhilfe
- Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V), C. Leistungen während des Wochenbetts
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl.
- Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
- Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
- Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme klären.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.10.2021