Parkerleichterungen Gestattung

    Parkerleichterungen für Ärzte, Pflegedienste u.ä.

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Für einige bestimmte Personen / Personengruppen besteht nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Möglichkeit, eine Parkerleichterung zu beantragen. Hierzu zählen insbesondere

    • Ärzte
    • Ambulante Pflegedienste

    Die Anträge sind schriftlich beim Ordnungsamt einzureichen und werden nach Prüfung der erforderlichen Antragsunterlagen kurzfristig erteilt. Wer berechtigt ist, welche Unterlagen den Anträgen beizufügen und wie hoch die  Gebühren sind, erfahren Sie vom zuständigen Sachbearbeiter (Tel.: 02064-66216).

    Die Parkerleichterungen erlauben in erster Linie das Parken

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
    • ohne Entrichtung einer Parkgebühr, sofern eine Gebührenpflicht besteht (Parkuhren / Parkscheinautomaten)

    Es versteht sich von selbst, dass die Parkerleichterung nicht als Freibrief gesehen werden darf. Der Berechtigte muss beachten, dass die Parkerleichterung keinesfalls in Bereichen von Feuerwehrzufahrten, Grundstücksein- und -ausfahrten und auf Geh- und Radwegen gilt. Insbesondere darf die Inanspruchnahme der Parkerleichterung nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es empfiehlt sich, den Text der behördlichen Parkerleichterung genau zu lesen und zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6d382ca2f5feeda62ed095455a2bf1a4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31303 | Uwe Strewginski

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de