Parkerleichterungen
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Handwerksbetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.
Reine Ladetätigkeiten fallen nicht darunter. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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Ansprechpartner
Verkehrsregelung Krefeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 14 Tagen
Kosten
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- Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen je Bezirksregierung: 144,00€
- Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen für ganz Nordrhein-Westfalen: 310,00€
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu einer Woche: 50,00€
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu 1 Monat: 80,00€
- Kurzfristige Handwerkergenehmigung für jeden weiteren Monat: 50,00€
- Änderungen in erteilten Genehmigungen: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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