Parkerleichterungen GestattungOnline erledigen

    Parkerleichterungen

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Handwerksbetriebe haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Handwerksbetrieben der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.

    Reine Ladetätigkeiten fallen nicht darunter. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.

    Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8033ce109ff01b951f2f28c98bb4fe68

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsregelung Krefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Fahrzeugschein, Gewerbeanmeldung, Fotos des Kfz zum Nachweis der festen Firmenaufschrift an den Längsseiten

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann online gestellt werden.
    • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 14 Tagen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen je Bezirksregierung: 144,00€
    • Jahresgenehmigung für ortsansässige Firmen für ganz Nordrhein-Westfalen: 310,00€
    • Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu einer Woche: 50,00€
    • Kurzfristige Handwerkergenehmigung für bis zu 1 Monat: 80,00€
    • Kurzfristige Handwerkergenehmigung für jeden weiteren Monat: 50,00€
    • Änderungen in erteilten Genehmigungen: 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de