Schiedsamtsbezirke
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Die Aufgaben der Schiedsämter in Dinslaken nehmen 2 Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Dinslaken gewählt und sodann vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden sind.
Die jeweils bezirkliche Zuständigkeit ist genau festgelegt (Bezirke I und II), wobei sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten, wenn sie ihr Amt - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht ausüben können.
Zuständig ist sachlich immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Wohnt dieser in einer anderen Gemeinde, so ist ein Schiedsamt in dieser Gemeinde zuständig.
BezirkNameStraßeWohnortTelefonIMarianne SchroerBrinkstraße 27446539 Dinslaken96879IIDr. Albert NollNibelungenstraße 6246537 Dinslaken770169Dem Verzeichnis mit den Straßennamen (unter Downloads) ist jeweils eine Zahl nachgestellt; sie bezeichnet den Bezirk der Schiedsperson, die sachlich zuständig ist.
Beispiel:
Der Antragsgegner wohnt auf der Erlenstraße, so ist - siehe Verzeichnis - nach Ziffer I nach dem Straßennamen - Frau Marianne Schroer zuständig.
Sie sollten einen Termin für die Antragsaufnahme telefonisch vereinbaren.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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