Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten

    Schiedsamtsbezirke

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Aufgaben der Schiedsämter in Dinslaken nehmen 2 Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Dinslaken gewählt und sodann vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden sind.

    Die jeweils bezirkliche Zuständigkeit ist genau festgelegt (Bezirke I und II), wobei sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten, wenn sie ihr Amt - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht ausüben können.

    Zuständig ist sachlich immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Wohnt dieser in einer anderen Gemeinde, so ist ein Schiedsamt in dieser Gemeinde zuständig.

    BezirkNameStraßeWohnortTelefonIMarianne SchroerBrinkstraße 27446539 Dinslaken96879IIDr. Albert NollNibelungenstraße 6246537 Dinslaken770169

    Dem Verzeichnis mit den Straßennamen (unter Downloads) ist jeweils eine Zahl nachgestellt; sie bezeichnet den Bezirk der Schiedsperson, die sachlich zuständig ist.

    Beispiel:
    Der Antragsgegner wohnt auf der Erlenstraße, so ist - siehe Verzeichnis - nach Ziffer I nach dem Straßennamen - Frau Marianne Schroer zuständig.

    Sie sollten einen Termin für die Antragsaufnahme telefonisch vereinbaren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7a002d9c4b5c019fa9925120b9531be5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale | Stadtverwaltung Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L30004 | Carina Aman

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Hinweise für Dinslaken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dinslaken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de