Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlicher RechtsstreitigkeitenOnline erledigen

    Schiedsamtsbezirke

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Aufgaben der Schiedsämter in Dinslaken nehmen 2 Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Dinslaken gewählt und sodann vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden sind.

    Die jeweils bezirkliche Zuständigkeit ist genau festgelegt (Bezirke I und II), wobei sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten, wenn sie ihr Amt - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht ausüben können.

    Zuständig ist sachlich immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Wohnt dieser in einer anderen Gemeinde, so ist ein Schiedsamt in dieser Gemeinde zuständig.

    BezirkNameStraßeWohnortTelefonIMarianne SchroerBrinkstraße 27446539 Dinslaken96879IIDr. Albert NollNibelungenstraße 6246537 Dinslaken770169

    Dem Verzeichnis mit den Straßennamen (unter Downloads) ist jeweils eine Zahl nachgestellt; sie bezeichnet den Bezirk der Schiedsperson, die sachlich zuständig ist.

    Beispiel:
    Der Antragsgegner wohnt auf der Erlenstraße, so ist - siehe Verzeichnis - nach Ziffer I nach dem Straßennamen - Frau Marianne Schroer zuständig.

    Sie sollten einen Termin für die Antragsaufnahme telefonisch vereinbaren.

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    ID: L100002_7a002d9c4b5c019fa9925120b9531be5

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale | Stadtverwaltung Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L30004 | Carina Aman

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2022

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    Deutsch

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 03.06.2024

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