Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Hinweise für Senden

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Die Finanzbuchhaltung vollstreckt eigene Ansprüche, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Gemeinden oder Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z. B. die GEZ, IHK etc. einzuziehen sind. Können eigene privatrechtliche Forderungen nicht selbst vollstreckt werden, wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. In der Regel geht der Vollstreckung eine schriftliche Ankündigung voraus. Vollstreckt werden kann z. B. durch:

    • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten
    • Konto- oder Lohnpfändungen
    • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch
    • Zwangsversteigerung von Grundbesitz

    Für Fragen rund um das Mahnwesen stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen der Finanzbuchhaltung zur Verfügung.


    Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen?

    In diesem Fall wird der offene Betrag von der Finanzbuchhaltung angemahnt. Die Kosten für diese Mahnung sind von Ihnen zusätzlich zu begleichen. Bedenken Sie bitte auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Auch mit den Kosten der Zwangsvollstreckung könnten Sie belastet werden. Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger. Wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen vermeiden. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, gehören Mahnungen und Vollstreckungen künftig der Vergangenheit an.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich II, Finanzen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 30

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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