Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Radevormwald nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Radevormwald sowie zahlreicher anderer Behörden.


    Welche Leistungen werden von der Vollstreckungsbehörde erbracht? Wofür ist sie zuständig?
    Die Vollstreckung umfasst die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge, von Einkommen beim Arbeitgeber, von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

    Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Radevormwald durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.

    Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

    Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

    Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

    Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Radevormwald beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Radevormwald tätig (für andere Kommunen, GerichtsvollzieherInnen und andere).

    Die eidesstattliche Versicherung wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Radevormwald abgenommen.

    Die Stadt Radevormwald vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Radevormwald, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere). 

    Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
    Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungaufforderung angegeben wurde, auf das Konto der Stadtkasse Radevormwald,

    Kontonummer: 100 016
    Bankleitzahl: 340 513 50
    IBAN: DE44 3405 1350 0000 1000 16
    BIC: WELADED1RVW
    bei der Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen.

    Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannte Kontaktperson.

    Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar bezahlen.

    Sofern die Vollstreckungsbehörde Ihnen dies ausdrücklich mitgeteilt hat, kann auch bei ihr direkt an einem bestimmten Vorsprachetermin gezahlt werden.

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Zahlungsaufforderung erhalte oder eine Frage zum Vollstreckungsverfahren habe? 
    Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die in dem Schreiben angegebene Kontaktperson.  

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0f506fdc6fc111c3bfe15e9c6d123782

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02195 606-222

    Fax: 02195 606-116

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Formulare

    Hinweise für Radevormwald

    Voraussetzungen

    Hinweise für Radevormwald

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radevormwald

    Fristen

    Hinweise für Radevormwald

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radevormwald

    Kosten

    Hinweise für Radevormwald

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de