Anzeige des Baubeginns Entgegennahme
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens wird sichergestellt, dass die Vorschriften und Bestimmungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.
Bei konkreten Situationen, die Gefahr bedeuten oder die baurechtswidrig sind, sind die Bauaufsicht und die Bauverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet einzuschreiten.
Die Leistungen der Bauaufsicht finden Sie hier im Überblick:
- Annahme von Anträgen: Bauvoranfragen, Bauanträge, Anzeigen zur Beseitigung, Nutzungsänderungen, Genehmigungsfreistellung, Grundstücksteilungen
- Herausgabe von: Antragsformularen, Auszügen aus der Liegenschaftskarte, Bebauungsplanauszügen, Bauleitplänen, Lageplanauszügen und Lagebezeichnung, Luftbildern, Planstellungsverfahren
- Auskünfte zu: Liegenschaftskarten, Bebauungsplänen, Baulastenverzeichnis, Akteneinsicht zu laufenden bauaufsichtlichen Verfahren, Altakteneinsicht im Archiv
- Information und Bürgerberatung zu bauaufsichtlichen Verfahren, Planungs- und Bauordnungsrecht
- Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
- Eintragung und Löschung von Baulasten
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
- Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen
- Bauzustandsbesichtigungen und -kontrollen
- Abwehr von Gefahren an Gebäuden und baulichen Anlagen
- Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
· Bauantrag
· Lageplan
· Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
· Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
· Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
· Formular zur Hochbaustatistik
Gegebenenfalls erforderlich:
· Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
· Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
· Brandschutzkonzept
· Nachweis der Bauvorlageberechtigung
· Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
· Ausnahmeantrag
· Berechnung der Abstandflächen
· Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
· Stellplatznachweis
· Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der
· Nachweis der Gebäudeklasse
Sie müssen in der Regel die Unterlagen in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt sie mindestens 0,6% und höchstens 1,3% der landesweit festgelegten Rohbausumme.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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