Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter den Zulassungszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) frei wählen. Die Zulassung erfolgt für volle Monate, wobei der Start am 1. und das Ende am letzten Tag des Monats liegt. Der Zeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen eingeprägt.
Seit dem 01.10.2017 ist eine Kombination mit einem H-Kennzeichen möglich, jedoch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen. Ein Wechsel zwischen normaler Zulassung und Saisonkennzeichen ist auf Antrag problemlos möglich.
Die Auswahl von Saisonkennzeichen ist auch innerhalb der Online-Dienstleistungen (Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens) möglich.
Den Service für die Internetbasierte Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird.
Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren.
Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
- Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
In einigen Fällen kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, nach welcher Bestimmung sich Ihr Anliegen richtet.
- Kennzeichenschilder
Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
- Bei Änderung des Zulassungszeitraums ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachzuweisen
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/ oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
- Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt
Anschließend
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
Fristen
Hinweise für Essen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33999.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
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