Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.
Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf.
Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können.
Die Fahrer melden sich mit ihrer persönlichen Fahrerkarte am Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:
- Lenkzeiten,
- Arbeitszeiten,
- Bereitschaftszeiten und
- Pausenzeiten.
Jede Fahrerin und jeder Fahrer darf nur 1 Fahrerkarte besitzen.
Bei Verlust der Karte (beispielsweise durch Diebstahl) müssen Sie bei uns eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
- EU-Kartenführerschein oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (evtl. beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung zeigt.
Formulare
Hinweise für Lübbecke
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
Die antragstellende Person soll einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben bzw. ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber:innen einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser dann bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Ihre persönliche Vorsprache bei uns ist erforderlich.
Wir übermitteln die Inhaberdaten, das Passbild und die Unterschrift an das Starßenverkehrsamt in Minden. Die Fahrerkarte kann in Minden abgeholt oder Ihnen direkt nach Hause zugestellt. werden.
Falls Sie als Spedition, Busunternehmen oder sonstige Firma alle bei Ihnen beschäftigten Fahrer gleichzeitig mit einer Fahrerkarte ausstatten möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Wir können dann die genauen Modalitäten besprechen und eventuell einen Termin vereinbaren.
Fristen
Hinweise für Lübbecke
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Kosten
Hinweise für Lübbecke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübbecke
Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.
Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke