Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

    Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.

    Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dcddd2a14c897ab22197e8e04bac87d9

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Personalausweis / Reisepass
    • EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    §4 Abs.4 S. 2 FPersV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Fahrerkarte kostet 46,00 Euro (incl. 5,00 Euro für die Direktzustellung) und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de