Wasseruntersuchung

    Wasseruntersuchung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    nicht angegeben

    In der Trinkwasserverordnung sind zum Schutz der Verbraucher*innen zahlreiche Anforderungen an die Trinkwasserqualiät festgelegt worden, die von den Wasserversorgungsunternehmen, aber auch von Eigentümern von Trinkwasserbrunnen, öffentlichen Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern eingehalten werden müssen.
    Der Fachbereich Gesundheit nimmt in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    • Überwachung der Hausinstallationen in öffentlichen Einrichtungen und vermieteten Wohnungen, z.B. hinsichtlich der Untersuchungspflicht auf Legionellen

      Mehr zum Thema Legionellen und Untersuchungspflichten finden Sie im Merkblatt zu Legionellen. 

    Falls Sie eine Untersuchung Ihres Trinkwassers in Auftrag geben möchten, gibt Ihnen folgende Liste eine Übersicht über geeignete Untersuchungsstellen LANUV (nrw.de)

    • Überwachung der Trinkwasserqualität im Versorgungsnetz der öffentlichen Wasserversorger

    Die Wasserversorgungsunternehmen untersuchen das Trinkwasser regelmäßig auf die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Untersuchungsparameter.
    Aktuelle Ergebnisse der Analysen können hier eingesehen werden: Trinkwasseranalyse: Welche Stoffe sind im Wasser? | Gelsenwasser

    • Überwachung von Trinkwasserbrunnen

      Betreiber von Trinkwasserbrunnen sind nach der Trinkwasserverordnung vepflichtet regelmäßig die Qualität ihres Trinkwassers zu untersuchen und diesen dem  Gesundheitsamt anzuzeigen.

      Dies Verpflichtung zur Untersuchung gilt allerdings nicht die Brunnen, die ausschließlich für die Bewässerung des Gartens installiert worden sind. Informationen zur Errichtung und Betreib eines "Gartenbrunnens" finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernate 52 und 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 43/2 - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Herne

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de