Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Pflegekindervermittlung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wir bieten die Vermittlung von Pflegekindern an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f2cd49a0df2d7bb8ae4c733c589de6d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/4 Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • hausärztliche Bescheinigung
    • ausführliche, persönliche Lebensläufe
    • Verdienstbescheinigung
    • Geburtsurkunden
    • Heiratsurkunden/ggf. Scheidungsurteil
    • Aufenthaltsbescheinigungen

    Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen an uns zurücksenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de