Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Hinweise für Kleve

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Betreuung und Erziehung in der Ursprungsfamilie nicht sichergestellt ist. Der Schwerpunkt in der Vollzeitpflege liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung der Minderjährigen an die Pflegeeltern.

    Ob ein Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer Pflegefamilie bleiben wird, lässt sich oft nicht voraussagen. Lebt ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft in Vollzeitpflege, so sind die Pflegeeltern für die Erziehung des Minderjährigen verantwortlich.

    Mit dem Tag der Aufnahme eines vom Jugendamt vermittelten Kindes oder Jugendlichen erhalten Pflegeeltern gestaffelt nach dem Alter des Kindes Pflegegeld und unter Umständen auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse des Jugendamtes.

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    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de