Jagdschein
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Jagdprüfungen
Erteilung und Ausgabe von Jagdscheinen
Die untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jagdprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Hier gelangen Sie zum "Online-Antrag eines Jagdscheins".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:
Jahresjagdschein 1 Jahr
35,00 €
Jahresjagdschein 2 Jahre
50,00 €
Jahresjagdschein 3 Jahre
65,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr
20,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre
30,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre
35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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