Erstbeantragung eines Jagdscheins
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-24134
Fax: +49 231 50-24134
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen.
Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z. Z gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Jahresjagdschein: 35,00 €
Zweijahresjagdschein: 50,00 €
Dreijahresjagdschein: 65,00 €
Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen