Erstbeantragung eines Jagdscheins

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.

    weitere Informationen zur Leistung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_94373fd447f404b498aef2419be0b24e

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückstr. 45

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24134

    Fax: +49 231 50-24134

    E-Mail: umweltamt.waldjagdfischerei@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen.

    Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z. Z gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Jahresjagdschein: 35,00 €

    Zweijahresjagdschein: 50,00 €

    Dreijahresjagdschein: 65,00 €

    Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de