Jagdschein
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Zwei-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Besonderheiten:
- Jahresjagdschein
Einen Jahresjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Falknerjagdschein
Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.
- Ausländerjagdschein
Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde beispielsweise durch die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
- Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein
Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.
Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden). Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
- Lichtbild (Größe 6 cm x 4 cm)
- Personalausweis
Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
- eventuell Lichtbild
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Fristen
Hinweise für Herford
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Kosten
Hinweise für Herford
Jagdschein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr
Jugendjagdschein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
Falkner:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
Falknerjugendjagdschein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr
Ausländer-Jagdschein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herford