Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Zwei-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

    Besonderheiten:

    • Jahresjagdschein

    Einen Jahresjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    • Falknerjagdschein

    Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.

    • Ausländerjagdschein

    Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde  beispielsweise durch die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.

    • Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein

    Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

    Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

    Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_49f6358d81524393e8833d2ef0e0c662

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:

    • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden)
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden). Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
    • Lichtbild (Größe 6 cm x 4 cm)
    • Personalausweis

    Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:

    • vorhandener Jagdschein
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
    • eventuell Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    • Sie haben erfolgreich an der Jäger- und/oder Falknerprüfung teilgenommen

    Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Jägerprüfung bestanden wurde, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

    Der Falknerjagdschein ist davon abhängig, dass zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden wurde. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.

    • Sie sind zuverlässig und haben die persönliche Eignung

    Ein (Jugend-) Jagdschein/(Jugend-) Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt. Die körperliche Eignung wird bei Abholung des Jagdscheins geprüft.

    • Jagdhaftpflichtversicherung

    Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer, bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung, angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

    • Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren für den Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein 
    • Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren für den Jagdschein
    • Sie haben die Gebühren bezahlt (ist in bar oder per EC bei der Abholung des Jagdscheins zu bezahlen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    1. Nutzen Sie den Online-Antrag.

    2. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen. Dazu erhalten Sie über das Serviceportal eine elektronische Abholungsmitteilung für den Jagdschein. Diese Mitteilung erhalten Sie in Ihr Portal-Postfach und an Ihre E-Mailadresse.

    3. Am Abholungstag erfolgt ein abschließendes persönliches Gespräch mit der zuständigen Stelle, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Bringen Sie dazu Ihren Lichtbildausweis und das Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original) mit!

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Der Jagdschein wird befristet als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de