Jagdschein

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Zwei-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

    Besonderheiten:

    • Jahresjagdschein

    Einen Jahresjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    • Falknerjagdschein

    Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.

    • Ausländerjagdschein

    Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde  beispielsweise durch die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.

    • Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein

    Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

    Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

    Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_49f6358d81524393e8833d2ef0e0c662

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:

    • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden)
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden). Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
    • Lichtbild (Größe 6 cm x 4 cm)
    • Personalausweis

    Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:

    • vorhandener Jagdschein
    • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
    • eventuell Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Jagdschein:

    • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Jugendjagdschein:

    • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Falkner:

    • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Falknerjugendjagdschein:

    • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Ein-Jahres-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Zwei-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Drei-Jahres-Jagdschein: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Ausländer-Jagdschein:

    • Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
    • Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de