Jagdschein
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Zwei-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Besonderheiten:
- Jahresjagdschein
Einen Jahresjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Falknerjagdschein
Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.
- Ausländerjagdschein
Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde beispielsweise durch die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
- Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein
Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.
Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
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erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (kann im Antragsprozess übermittelt oder bei der Abholung des Jagdscheins vorgezeigt werden). Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
- Lichtbild (Größe 6 cm x 4 cm)
- Personalausweis
Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung. Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben.
- eventuell Lichtbild
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie haben erfolgreich an der Jäger- und/oder Falknerprüfung teilgenommen
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Jägerprüfung bestanden wurde, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Der Falknerjagdschein ist davon abhängig, dass zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden wurde. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.
- Sie sind zuverlässig und haben die persönliche Eignung
Ein (Jugend-) Jagdschein/(Jugend-) Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt. Die körperliche Eignung wird bei Abholung des Jagdscheins geprüft.
- Jagdhaftpflichtversicherung
Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer, bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung, angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
- Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren für den Jugendjagdschein/Jugendfalknerjagdschein
- Sie haben ein Mindestalter von 18 Jahren für den Jagdschein
- Sie haben die Gebühren bezahlt (ist in bar oder per EC bei der Abholung des Jagdscheins zu bezahlen)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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1. Nutzen Sie den Online-Antrag.
2. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen. Dazu erhalten Sie über das Serviceportal eine elektronische Abholungsmitteilung für den Jagdschein. Diese Mitteilung erhalten Sie in Ihr Portal-Postfach und an Ihre E-Mailadresse.
3. Am Abholungstag erfolgt ein abschließendes persönliches Gespräch mit der zuständigen Stelle, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Bringen Sie dazu Ihren Lichtbildausweis und das Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (im Original) mit!
Fristen
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Der Jagdschein wird befristet als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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