Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Inhaber im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
    Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

    • bestandene Jägerprüfung
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)
    • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d69176e3ba95802942e0530c49c59e82

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (siehe Online-Formular)
    • Versicherungsnachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 500.000 € Personenschäden / 50.000 € Sachschäden)


    Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines oder einer Neuausstellung werden weiterhin noch folgende Unterlagen benötigt:

    • Prüfungszeugnis der abgelegten Jägerprüfung
    • Personalausweis
    • 1 Lichtbild
    • Selbstauskunft (siehe Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines)
    • falls vorhanden: Teilnahmebescheinigung
      • Kundige Person
      • Entnahme von Trichinenproben

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de