Jagdschein
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die untere Jagdbehörde beim Kreis Coesfeld ist auch für die Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen zuständig.
Die Verlängerung bzw. Erteilung erfolgt persönlich oder auf postalischem Weg. Per Post sind die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) an den
Kreis Coesfeld
Untere Jagdbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
zu richten. Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7 in Coesfeld) eingeworfen werden. Der Antrag kann zudem auch online durchgeführt und direkt bezahlt werden. Lediglich der Jagdschein und evtl. ein Passfoto müssen postalisch versendet werden.
Die zum 31.03.2024 auslaufenden Jagdscheine können ab Februar 2024 verlängert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
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Ansprechpartner
32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541 18-3200
Fax: 02541 18-3299
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Jagdschein
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
- Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn der Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
- bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
- Ersterteilung: ca. 2 Wochen
- Verlängerung: ca. 1 Woche
- Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines: ca. 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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