Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.

    Die Ausstellung des Scheins erfolgt durch die Untere Jagdbehörde in Siegburg.

    Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Jagdscheinerteilung und -verlängerung ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird darum gebeten, sich in diesem Fall vorab mit den Kollegen der Unteren Jagdbehörde telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    • Antragsformular
    • Bestätigung der körperlichen bzw. persönlichen Eignung (Formular unter Downloads)
    • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
    • Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
    • bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 15 Bundesjagdgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Zu entrichtende Gebühr:

    • Jahresjagdschein - 35,00 Euro
    • 2-Jahresjagdschein - 50,00 Euro
    • 3-Jahresjagdschein - 65,00 Euro
    • Tagesjagdschein - 15,00 Euro

    Weitere Gebühren auf Anfrage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Die Erteilung erfolgt bei der unteren Jagdbehörde im Kreishaus in Siegburg. Der Antrag kann postalisch oder online über das Service-Portal des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Daneben ist ab sofort wieder die persönliche Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde möglich. In diesem Fall ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern erforderlich.

    Nach Erteilung des Jagdscheines erhalten Sie diesen gemeinsam mit dem Gebührenbescheid und der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung. Es wird insofern gebeten, von Vorab-Überweisungen oder Barzahlungen abzusehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de