Jagdschein
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.
Die Ausstellung des Scheins erfolgt durch die Untere Jagdbehörde in Siegburg.
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Jagdscheinerteilung und -verlängerung ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird darum gebeten, sich in diesem Fall vorab mit den Kollegen der Unteren Jagdbehörde telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
- Bestätigung der körperlichen bzw. persönlichen Eignung (Formular unter Downloads)
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
- Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
- bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 15 Bundesjagdgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Zu entrichtende Gebühr:
- Jahresjagdschein - 35,00 Euro
- 2-Jahresjagdschein - 50,00 Euro
- 3-Jahresjagdschein - 65,00 Euro
- Tagesjagdschein - 15,00 Euro
Weitere Gebühren auf Anfrage.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Erteilung erfolgt bei der unteren Jagdbehörde im Kreishaus in Siegburg. Der Antrag kann postalisch oder online über das Service-Portal des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Daneben ist ab sofort wieder die persönliche Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde möglich. In diesem Fall ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern erforderlich.
Nach Erteilung des Jagdscheines erhalten Sie diesen gemeinsam mit dem Gebührenbescheid und der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung. Es wird insofern gebeten, von Vorab-Überweisungen oder Barzahlungen abzusehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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