Jagdschein
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd.
Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Zur Überprüfung der körperlichen Eignung der antragstellenden Person ist deren persönliche Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde (UJB) grundsätzlich erforderlich. In geregelten Ausnahmefällen kann, alternativ zur persönlichen Vorsprache bei der UJB, ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung zur uneingeschränkten Jagdausübung vorgelegt werden.
Um den Service für die Jägerinnen und Jäger zu verbessern und lange Bearbeitungs- und Wartezeiten zu vermeiden, führt die UJB für die persönliche Abgabe der kompletten Antragsunterlagen erstmals eine Online-Terminvergabe ein.
Ein entsprechender Vorsprachetermin kann hier online gebucht werden. Es sind ausreichende Terminkontingente für die Vorsprachezeit von Januar bis März vorhanden.
Sofern die fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen zur Verlängerung vorliegen, wird der Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert. Ansonsten wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Personalausweis
- Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)
- Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Befristet auf 14 Tage, ein, zwei oder drei Jahre.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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