Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd.

    Ablauf des Verwaltungsverfahrens

    Zur Überprüfung der körperlichen Eignung der antragstellenden Person ist deren persönliche Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde (UJB) grundsätzlich erforderlich. In geregelten Ausnahmefällen kann, alternativ zur persönlichen Vorsprache bei der UJB, ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung zur uneingeschränkten Jagdausübung vorgelegt werden.

    Um den Service für die Jägerinnen und Jäger zu verbessern und lange Bearbeitungs- und Wartezeiten zu vermeiden, führt die UJB für die persönliche Abgabe der kompletten Antragsunterlagen erstmals eine Online-Terminvergabe ein.

    Ein entsprechender Vorsprachetermin kann hier online gebucht werden. Es sind ausreichende Terminkontingente für die Vorsprachezeit von Januar bis März vorhanden.

    Sofern die fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen zur Verlängerung vorliegen, wird der Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert. Ansonsten wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d29d4998b8e45e94b2984e522ecd8fe3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Personalausweis
    • Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)
    • Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto
    • Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto
    • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Befristet auf 14 Tage, ein, zwei oder drei Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de