Jagdschein
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Jagd- und Fischereiangelegenheiten werden vom Kreis Wesel als untere Jagd- bzw. untere Fischereibehörde wahrgenommen. Dazu gehören die Erteilung von Jagdscheinen und die Abnahme der Fischereiprüfung.
Zuständig ist die Fachgruppe 60-2 (Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei), die sich im Verwaltungsgebäude Reeser Landstraße 31 (Kreishaus), 46483 Wesel, Telefon: 02 81 / 207-0, befindet.
Die Erteilung von Fischereischeinen erfolgt beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen