Jagdschein

    Jagdschein

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Jagd- und Fischereiangelegenheiten werden vom Kreis Wesel als untere Jagd- bzw. untere Fischereibehörde wahrgenommen. Dazu gehören die Erteilung von Jagdscheinen und die Abnahme der Fischereiprüfung.

    Zuständig ist die Fachgruppe 60-2 (Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei), die sich im Verwaltungsgebäude Reeser Landstraße 31 (Kreishaus), 46483 Wesel, Telefon: 02 81 / 207-0, befindet.

    Die Erteilung von Fischereischeinen erfolgt beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd33ef8a76d9ba7c2e3ec20dd8381cf8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02 81/207-0

    Fax: 02 81/207-40 43

    E-Mail: post@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moers

    Fristen

    Hinweise für Moers

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers

    Kosten

    Hinweise für Moers

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de