Jagdschein
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Wer auf die Jagd gehen will, braucht in jedem Falle einen gültigen Jagdschein. Zuständig ist die "Untere Jagdbehörde" des Rhein-Kreises Neuss.
Neuausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen können ausschließlich dort beantragt werden.
Was welcher Schein kostet, und wie lange er gültig ist, erklärt der Rhein-Kreis auf seiner Homepage. Dort ist auch der Antrag zum Download verlinkt.
Nur wer die Jägerprüfung bestanden hat, kann hier einen Jagdschein beantragen. Zudem ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz ist ebenso nötig wie eine körperliche und charakterliche Eignung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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