Todesbescheinigung Ausstellung

    Todesbescheinigung Ausstellung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

    Voraussetzungen

    Der Sterbefall hat sich in Baesweiler ereignet.

    Gebühren

    Die eigentliche Beurkundung des Sterbefalles ist kostenlos.
    Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.

    Folgende Urkunden sind kostenpflichtig:

    • Sterbeurkunde für private Zwecke:  10,00 €,
    • jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt u. in einem Arbeitsgang hergestellt:  5,00 €.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:

    • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt),
    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
    • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden,
    • schriftliche Sterbefallanzeige.

    War der Verstorbene ledig:

    • Geburtsurkunde

    War der Verstorbene verheiratet:

    • Geburtsurkunde
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

    War der Verstorbene geschieden:

    • Geburtsurkunde
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

    War der Verstorbene verwitwet:

    • Geburtsurkunde
    • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

    Alle Unterlagen sind im Original und nicht in Kopie einzureichen.
    Handelt es sich um ausländische Urkunden (evtl. mit Apostille oder Legalisation - Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) müssen zusätzlich Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_efb4239c42549029e418f09983ccb208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de