Todesbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Todesbescheinigung Ausstellung

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes wird zusammen mit seinen Umständen und Ursachen schriftlich in einer Todesbescheinigung dokumentiert.

    Die Ärztin oder der Arzt prüft die Identität der oder des Verstorbenen, begutachtet die Leiche und stellt den Tod, den Zeitpunkt sowie die Art und die Ursache des Todes fest. Stellt die Ärztin oder der Arzt zweifelsfrei eine natürliche Todesursache fest, wird dies auf dem Totenschein vermerkt und die oder der Verstorbene darf von einer Bestatterin oder einem Bestatter abgeholt werden. Bei Anzeichen eines nicht natürlichen Todes (z. B. bei Unfall, Verdacht auf Dritteinwirkung) ist die Polizei einzuschalten, damit gegebenenfalls eine Obduktion durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann.

    Die Kosten für das Ausstellen der Todesbescheinigung muss der Kostentragungspflichtige (in der Regel Angehörige) bezahlen; sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - 33.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3366

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

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