Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Mit der Einführung des Bürger*innenbegehrens und des Bürger*innenentscheides hat der Gesetzgeber ein wichtiges Element "unmittelbarer oder direkter Demokratie" geschaffen. Dieses unmittelbar demokratische Element durchbricht das repräsentative System. Es dient der Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung, denn mit der Einführung des Bürger*innenentscheides ist der kommunale Willensbildungsprozess in einem bisher unbekannten Maß der direkten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht worden.

    Die Einführung des Bürger*innenbegehrens und des Bürger*innenentscheides entspricht dem vielfach von Ihnen geäußerten Wunsch nach mehr unmittelbarer Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten von Ihnen, als Bürgerinnen und Bürger. Konnten Sie als Bürgerinnen und Bürger bislang nur alle fünf Jahre mit dem Stimmzettel auf die Willensbildung im Rat einer Gemeinde Einfluss nehmen, so ist Ihnen nunmehr eine Letztentscheidungsbefugnis in einzelnen kommunalen Angelegenheiten eingeräumt. Die Kommunalverfassung gibt Ihnen als Bürgerin und Bürger das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Beschluss der Bürgerschaft tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates, denn der Bürger*innenentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Ein Bürger*innenbegehren ist an vielfältige formelle Vorraussetzungen gebunden. Die Stadt Schwerte steht Ihnen, gerne auch im Vorfeld, für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ratsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    § 26 Gemeindeordnung für Nordrhein Westfalen

    Ortsrecht:

    Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de