Bürgerbegehren
Hinweise für Hövelhof
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Erste Informationen:
Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der veranlagten Maßnahme enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.
Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger unterzeichnet sein.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen