BürgerbegehrenOnline erledigen

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Erste Informationen:

    Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der veranlagten Maßnahme enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.

    Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn von Hundert der Bürger unterzeichnet sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ce9e5d24b7e335812366fed8b8498292

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgermeisterreferat

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-123

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hövelhof

    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hövelhof

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hövelhof

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de