BürgerbegehrenOnline erledigen

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Mit dem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger beantragen, anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden. Es wird durch den Oberbürgermeister entgegengenommen. Nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen entscheidet der Rat unverzüglich über dessen Zulässigkeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_56c1837795be089b3fe3669cf29888b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste/Wahlen - Abteilung 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33010

    E-Mail: 330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de