Bürgerbegehren
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Mit dem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger beantragen, anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden. Es wird durch den Oberbürgermeister entgegengenommen. Nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen entscheidet der Rat unverzüglich über dessen Zulässigkeit.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen