Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das häusliche Schmutzwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Reinigung in einer Kleinkläranlage (Abwasserbehandlungsanlage) in den Untergrund oder in einen Graben eingeleitet werden. Eine derartige Einleitung darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis erfolgen. Die genannte Erlaubnis kann bei uns beantragt werden.

    Die Erlaubnis für die Einleitung von Schmutzwasser bedarf der Zustimmung der Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist daher immer über die Stadt oder Gemeinde bei uns einzureichen.

    Ist keine Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) zur Reinigung des Schmutzwassers (Abwasser) vorhanden, so muss diese errichtet werden. Handelt es sich nicht um eine sogenannte "Typengeprüfte Anlage", muss diese ebenfalls durch uns genehmigt werden.

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    66/1 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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