Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Liegt Ihr Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, so benötigen Sie keine Baugenehmigung.

    Es wird lediglich geprüft, ob die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) gesichert ist, es keiner Abweichung nach § 69 bedarf und das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

    Wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen nichts Gegenteiliges mitgeteilt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

    Bei Baubeginn muss eine Kopie der Bauvorlagen an der Baustelle vorliegen. 

    Unterlagen
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Maßstab 1:100))
    • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
    • Lageplan im Maßstab 1:500

    Die Bauvorlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Gebühren

    In der Regel fallen keine Gebühren für die Bearbeitung der Genehmigungsfreistellung an.

    Allerdings können für die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass Sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat, Gebühren anfallen.

     

    Hinweise

    Vor Antragstellung wird empfohlen sich mit der zuständigen Sachbearbeitung der Bauaufsicht der Stadt Wesel beraten zu lassen. 

    Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen der Stadt Wesel

    Formulare
    Online-Formular
    Hinweis zum Online-Formular:

    Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

    Informationen zum Online-Ausweis

    Informationen zur AusweisApp2

     
     
    Alternativ zum Download:

    Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3dc6953a84408614b0632edf9d9939f8

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teamleitung

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

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    Sachbearbeitung Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sachbearbeitung Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2019

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    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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