Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung

    Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel nach Viehverkehrsverordnung beantragen

    Hinweise für Lippe

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    nicht angegeben

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Viehsammelstelle betreiben möchten, also Tiere aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammenführen möchten, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde.

    Folgende Tierarten sind betroffen:

    1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,

    2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,

    3. Schafe und Ziegen,

    4. Schweine,

    5. Hasen und Kaninchen,

    6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,

    7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),

    8. Kameliden.

    Sammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel benötigen über die Anmeldung hinaus noch eine Zulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung.

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    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 62-224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kreis Lippe

    Adresse

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    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0523162-0

    Fax: 0523162 22 4

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

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    Technisch geändert am 17.04.2023

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

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