Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel nach Viehverkehrsverordnung beantragen
Hinweise für Lippe
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Viehsammelstelle betreiben möchten, also Tiere aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammenführen möchten, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde.
Folgende Tierarten sind betroffen:
Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
Schafe und Ziegen,
Schweine,
Hasen und Kaninchen,
Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
Kameliden.
Sammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel benötigen über die Anmeldung hinaus noch eine Zulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung.
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Nordrhein-Westfalen
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