Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung
Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel nach Viehverkehrsverordnung beantragen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen