Bewilligungsverfahren nach WHG
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen, Mauern oder Wälle zu errichten, Gegenstände abzulagern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen. Ausnahmen hiervon sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
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Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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