Die Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz beantragen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Abs.1 GewO
- § 1 Verordnung über die Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete »Bautechnischer Brandschutz« und »Bautechnischer Explosionsschutz«
Verfahrensablauf
Hinweise für Hennef (Sieg)
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2024
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)