Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
- von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können. Erfolgt nach dem Mahnbescheid für privatrechtliche Forderungen auch jetzt keine Zahlung, wird beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid beantragt und durch den Gerichtsvollzieher vollzogen.Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen