Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das GrundwasserOnline erledigen

    Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Sie möchten in Ihrem Haus eine Wärmepumpe einbauen? Dann müssen Sie vor der Errichtung von Anlagen, die Erdreich oder Grundwasser nutzen, bei der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt  eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Bedenken Sie bitte, dass in Wasserschutzgebieten Wärmepumpen aber nur teilweise erlaubt sind.

    Allgemeine Informationen dazu bietet das Informationsblatt auf dieser Seite unter 'Downloads'.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: uwb@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Antragsformular Erdwärmenutzung (siehe unter Downloads/Links)
    Übersicht Fachunternehmen Bohrungen/Brunnenbau (siehe unter Downloads/Links)

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 1 WHG

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Leistungsgröße der Wärmepumpenanlage (Entzugsleistung/Kälteleistung in kW).

    Bei Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 40 kW beträgt die Gebühr pauschal 200,00 EUR, gegebenenfalls zuzüglich eines Zuschlags bei aufwändigeren Genehmigungsverfahren.
    Bei Anlagen über 40 kW ergibt sich eine höhere Gebühr je nach Leistung der Anlage und des Verfahrensaufwands.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de