Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Sie möchten in Ihrem Haus eine Wärmepumpe einbauen? Dann müssen Sie vor der Errichtung von Anlagen, die Erdreich oder Grundwasser nutzen, bei der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Bedenken Sie bitte, dass in Wasserschutzgebieten Wärmepumpen aber nur teilweise erlaubt sind.
Allgemeine Informationen dazu bietet das Informationsblatt auf dieser Seite unter 'Downloads'.
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Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: uwb@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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Antragsformular Erdwärmenutzung (siehe unter Downloads/Links)
Übersicht Fachunternehmen Bohrungen/Brunnenbau (siehe unter Downloads/Links)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 1 WHG
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Leistungsgröße der Wärmepumpenanlage (Entzugsleistung/Kälteleistung in kW).
Bei Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 40 kW beträgt die Gebühr pauschal 200,00 EUR, gegebenenfalls zuzüglich eines Zuschlags bei aufwändigeren Genehmigungsverfahren.
Bei Anlagen über 40 kW ergibt sich eine höhere Gebühr je nach Leistung der Anlage und des Verfahrensaufwands.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
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