Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen).
- Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
- Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
- Beschaffung von Wahlräumlichkeiten und Hilfsmitteln für die Durchführung
- Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
- Einrichtung eines Briefwahlbüros
- Organisation am Wahltag
- Erhebungsermittlung am Wahltag
- Veröffentlichung von Wahlergebnissen
- Prüfen der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem für Sie darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, welcher auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet (Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.
Für die Landtagswahl 2022 ist das Briefwahllokal Montags bis Freitags von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr für Sie geöffnet. Das Briefwahllokal finden Sie im Foyer des Rathauses.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02591 926-100
Fax: 02591 926-109
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdinghausen
Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
- Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:
- Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
- Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
- Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Lüdinghausen