Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewährenOnline erledigen

    Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße (Synonym: Bußgeld) geahndet werden kann. In einzelnen Fällen kann auch lediglich mit kostenpflichtigen Verwarnungen (umgangssprachlich "Knöllchen") eine Ahndung erfolgen.

    Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, können jedoch u.a. im Straßenverkehr zu Eintragungen im Fahreignungsregister ("Punkte in Flensburg") führen.

    Geldbußen können zwischen zehn und mehreren Tausend Euro liegen. Auch minderjährige Personen über 14 Jahren können betroffen sein. Ein Bußgeldbescheid ist die Grundlage des OWi-Verfahrens. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann ein Gericht Erzwingungshaft oder bei Jugendlichen  ersatzweise Freizeitarbeit anordnen.

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.1 Recht, Ordnung, Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

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    Bei Bevollmächtigen: Vollmacht der betroffenen Person

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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