Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt § 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Verfolgung sowie die Ahndung übernimmt nach § 35 OWiG anstelle der Staatsanwaltschaft stets die im jeweiligen Fall sachlich und örtlich (§§ 36, 37 OWiG)  zuständige Behörde, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Angeklagte aus dem Strafverfahren heißt im Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffener. Dieser erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße. Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist der von der Verwaltungsbehörde erlassene Bußgeldbescheid. Wird nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen diesen eingelegt, wird dieser rechtskräftig.

    Der Einspruch muss rechtzeitig und in der richtigen Form, also in deutscher Sprache und schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden.

    Für Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die sich im Bagatellbereich abspielen, sieht das Ordnungswidrigkeitenverfahren als milderes Mittel zum Bußgeldbescheid die sogenannte Verwarnung vor. Ziel der Verwarnung ist eine einfache und kostengünstige Erledigung des Verfahrens, die durch die fristgerechte Zahlung des angebotenen Verwarngeldes eintritt. Die Verwarnung ist jedoch nur mit Einverständnis des Betroffenen möglich ist. Stimmt er nicht zu, kommt es zu einem normalen Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Bußgeldverfahren.

    Im Falle von Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten, die den ruhenden Verkehr betreffen, ist Herr Wemmer zuständig.

    In sonstigen Fällen liegt die Zuständigkeit bei Frau Braun.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de