Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
EU- und EWR-Bürger, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Als Bürgerin bzw. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Island, Liechtenstein und Norwegen sind Sie innerhalb der EU freizügigkeitsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland und in der gesamten EU niederlassen dürfen (wohnen und arbeiten).
Ein Aufenthaltstitel wird dafür nicht benötigt, eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr.
EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Personen aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und ständig in Deutschland aufhalten, können ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben. Darüber stellt die Ausländerbehörde bei Bedarf auf Antrag eine Bescheinigung aus. Es besteht keine Verpflichtung, eine solche Bescheinigung zu beantragen.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- gültiger Reisepass (auch für Minderjährige)
Formulare
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder von Island, Liechtenstein und Norwegen
und als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer / Selbständige bzw. Selbstständiger oder in Berufsausbildung tätig.
Auch Studentinnen und Studenten der vorgenannten Länder sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sicherstellen.
In anderen Fallkonstellationen erkundigen sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Persönliche Vorsprache mit Termin.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für britische Staatsangehörige (Brexit):
Am 1. Februar 2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vollzogen. Für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen gilt das Freizügigkeitsrecht zunächst bis zum 31. Dezember 2020 weiter.
Die zuständige Ausländerbehörde erteilt Informationen darüber, welche Regelungen ab dem 1. Januar 2021 im Einzelfall zur Anwendung kommen (Bestandsschutz oder Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes).
Weitere Informationen
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Freizügigkeit:
und
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Thema Zuwanderung aus der EU:
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererEuropa/zuwanderereuropa-node.html
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexitartikel.html
- Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022
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