Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte EU-/ EWR-BürgerOnline erledigen
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
EU- und EWR-Bürger, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann frühestens nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt. Widerspruchsfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erfolgt so bald wie möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Steinfurt
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022